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Zerluth Webshop




Der Notenhandel Zerluth führt Bestellungen nur auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch. Es gelten dabei die zum Zeitpunkt der Bestellung die auf den Web-Seiten des Notenhandel Zerluth bereit gehaltenen Bedingungen. Sie können den Text ausdrucken.

Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, diese werden von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt.

Noten unterliegen der gesetzlichen Preisbindung. Der Notenhandel Zerluth ist daher verpflichtet, die am Tag der Auslieferung gültigen Preise einzuhalten. Es sind daher geringfügige Preisabweichungen möglich.

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

§ 1   Vertragsabschluss
 
(1)   Die Angaben zu Waren und Preisen im Rahmen des Bestellvorganges sind unverbindlich. Der Kaufvertrag über die ausgewählten Artikel wird erst geschlossen, wenn die Bestellung des Käufers durch die Mitteilung über die Auslieferung bzw. Lieferung der Ware von dem Notenhandel Zerluth angenommen wird. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung bewirkt noch keinen Vertragsabschluß.
(2)   Falls der Lieferant von Notenhandel Zerluth trotz vertraglicher Verpflichtung den Notenhandel Zerluth nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist der Notenhandel Zerluth gleichfalls zum Rücktritt berechtigt. In diesem Falle wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Notenhandel Zerluth bestehen nicht.
(3)   Der Käufer hat die Bestätigung auf offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sowie auf Abweichungen zwischen Bestellung, Bestätigung und Lieferung zu prüfen. Der Käufer ist verpflichtet, solche Unstimmigkeiten dem Notenhandel Zerluth unverzüglich mitzuteilen. Wenn wegen einer Unstimmigkeit die Rückabwicklung von dem Käufer oder dem Notenhandel Zerluth verlangt wird, darf die Ware nicht weiter geöffnet werden. Andernfalls müsste der Käufer den hierdurch entstehenden Wertverlust tragen, soweit das Öffnen der Ware nicht erforderlich war, um die Abweichung festzustellen.
§ 2   Widerrufsrecht
 
(1)   Der Käufer ist, wenn er Verbraucher ist, innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Warensendung zum Widerruf des Kaufvertrags berechtigt. Zur fristwahrenden Ausübung des Widerrufsrechts genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an den Notenhandel Zerluth. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Kaufleute, Unternehmen, etc..
(2)   Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CD’s, Videokassetten, DVD’s) oder Software, die vom Besteller entsiegelt worden ist, ferner nicht bei Leistungen, die Online (z.B. Software zum Download) übermittelt worden ist.
(3)   Bei Widerruf des Kaufvertrags ist der Käufer zur Rücksendung der empfangenen Waren an den Notenhandel Zerluth verpflichtet. Sofern der Bestellwert mehr als 40,-- Euro beträgt, erstattet der Notenhandel Zerluth die Kosten der Rücksendung, sofern der Käufer ein Verbraucher ist. Bei einem höheren Bestellwert sowie bei Empfang von unbestellter oder mangelhafter Ware erstattet der Notenhandel Zerluth in jedem Fall die Kosten der Rücksendung sofern der Käufer ein Verbraucher ist. Es wird darauf hingewiesen, dass der Notenhandel Zerluth gegebenenfalls eine durch die Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung und den Wert der Nutzung einbehalten kann.
(4)   Der Widerruf kann schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger, per E-Mail oder durch einfache Rücksendung der Ware erklärt werden. Der Widerruf ist dabei an folgende Anschrift zu richten:
Notenfachgeschäft Stephan Zerluth, Benzstrasse 2, 82178 Puchheim
E-Mail: info@zerluth.de
§ 3   Lieferung
  Soweit nicht anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
§ 4   Fälligkeit, Zahlung, Verzug
 
(1)   Der Kaufpreis wird sofort mit dem Vertragsabschluß fällig.
(2)   Die Zahlung hat in Euro und in voller Höhe und Frist wie auf der Rechnung vermerkt auf den Notenhandel Zerluth spesenfrei zu erfolgen. Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht entgegengenommen.
(3)   Der Verzug tritt nach den gesetzlichen Regelungen ein. Ist der Käufer Kaufmann, so wird mit dem Notenhandel der Verzicht auf eine Mahnung vereinbart.
(4)   Befindet sich der Käufer im Verzug, so kann der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz nach § 247 BGB verlangen. Ist der Käufer Kaufmann, so kann der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz nach § 247 BGB verlangen. Das Recht des Verkäufers, einen nachweisbaren höheren Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon ebenso unberührt wie das Recht, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
§ 5   Eigentumsvorbehalt
 
(1)   Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Notenhandels Zerluth. Für Kaufleute gelten ergänzend die Absätze (2) – (6).
(2)   Der Käufer darf bis auf Widerruf ihm gelieferte Ware in seinem Handelsgeschäft im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gegen Barzahlung oder Ratenzahlung/Zahlungsaufschub nur unter Vereinbarung eines (verlängerten) Eigentumsvorbehaltes für den Notenhandel Zerluth an seinen Abnehmern weiterverkaufen.
Kommt der Käufer gegenüber dem Notenhandel Zerluth in Zahlungsverzug dann gelten die Forderungen des Käufers den aus Verkauf von Vorbehaltsware an seine Abnehmer als an den Notenhandel Zerluth sicherheitshalber abgetreten. Auf Verlangen von dem Notenhandel Zerluth hat der Käufer die Adressen seiner Abnehmer von Vorbehaltsware und die Höhe der Wiederverkaufspreise an den Notenhandel Zerluth zum direkten Einzug mitzuteilen. Die Forderung aus dem Weiterverkauf von Vorbehaltsware erlischt nicht dadurch, dass der Käufer oder sein Abnehmer die Forderung zum Gegenstand eines Kontokorrents macht.
(3)   Im Falle der Verarbeitung und/oder Verbindung der Vorbehaltsware mit dem Notenhandel Zerluth nicht gehörenden Sachen erwirbt der Notenhandel Zerluth einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache in Höhe des dem Käufer berechneten Lieferpreises einschließlich der Mehrwertsteuer.
(4)   Kommt der Käufer gegenüber dem Notenhandel Zerluth in Zahlungsverzug oder tritt eine erhebliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers ein, ist der Notenhandel Zerluth aufgrund seines Eigentumsvorbehalts ohne weiteres berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzuholen und auf die Kosten des Käufers freihändig zu veräußern. Der Käufer oder, bei verlängertem Eigentumsvorbehalt, sein Abnehmer sind verpflichtet, die Vorbehaltsware unverzüglich herauszugeben.
(5)   Der Käufer darf die Vorbehaltsware weder an Dritte verpfänden noch als Sicherheit geben.
(6)   Im Falle des Zugriffs Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder auf die an den Notenhandel Zerluth nach Ziffer 5.1 Satz 3 abgetretenen Forderungen ist der Käufer verpflichtet, den Notenhandel Zerluth hiervon sofort zu unterrichten und diesen bei der Freigabebemühung zu unterstützen, ggf. selbst Rechtsbehelfe zu Gunsten des Notenhandels Zerluth einzulegen.
§ 6   Mängelgewährleistung und Haftung
 
(1)   Liegen Mängel an der gelieferten Ware vor, so kann der Käufer wahlweise Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Gelingt dem Verkäufer dies nicht, hat der Käufer nach seiner Wahl das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufs oder auf Herabsetzung des Kaufpreises.
(2)   Der Verkäufer haftet für verschuldete Schäden bei der Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten oder beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinaus haftet der Verkäufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz oder aber wenn der Schaden durch den Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
(3)   Der Verkäufer haftet im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht höchstens bis zum typischen Weise vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Kaufpreis der bestellten Ware nicht überschreitet. Die Haftung ist bei allen leicht fahrlässig verursachten Schäden auf Schäden an der bestellten Ware beschränkt. Die Haftungsbegrenzungen nach Satz 1 und Satz 2 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 7   Zurückbehaltung/Aufrechnung
  Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind.
§ 8   Anwendbares Recht, Gerichtsstand
 
(1)   Ist der Käufer Kaufmann, gelten folgende Bestimmungen: Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird.
(2)   Wenn der Käufer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist München Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Bestellung.
(3)   Ist der Käufer Kaufmann wird als Gerichtsstand München vereinbart. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.
(4)   Für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung lautet die ladungsfähige Anschrift:
Notenfachgeschäft Zerluth, Benzstraße 2, 82178 Puchheim.
§ 9   Salvatorische Klausel
  Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.